Entsorgung
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sind wir bestrebt umweltgerecht und fachkompetent zu entsorgen und zu verwerten. Wir entsorgen folgende Abfallarten und stellen Ihnen dazu Absetz- oder Abrollcontainer Containerdienst zur Verfügung. Bei Fragen und für die Auskunft der anfallenden Kosten nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Zudem vermieten wir für den privaten und gewerblichen Bedarf verschiedene Baumaschinen (Bagger, Radlader & Baugeräte) Vermietung von Baumaschinenvermietung & Anhängervermietung. |
Bauschutt Bauschutt besteht aus rein mineralischen Bestandteilen und unterscheidet sich dadurch von gemischten Bau-und Abbruchabfällen (siehe Bau- und Abbruchabfälle). Erlaubt: Beton, Mauerwerk, Fliesen, Kacheln, Keramik, Mörtel, Putz, Steine und Ziegel Nicht erlaubt: Bodenaushub, Sand, Kies, Lehm, Metalle, Kunststoffe, Sonderabfälle, Verpackungen, Holz, Papier, Dachpappe, Rigips, Asbestzement, Glas- und Steinwolle, Farben und Lacke |
Bau- und Abbruchabfälle Bau- und Abbruchabfälle sind ein Gemisch aus mineralischen und nicht mineralischen Stoffen (hierbei ist zu beachten, dass die Abfälle getrennt entsorgt werden müssen). Erlaubt: Bauhilfsstoffe, Bauzubehör und Verpackungen wie zum Beispiel Tapete, Holz, Glas, Rigipsplatten, Metall, Kabel, Kunststoffe, Folien, Papiersäcke und Armierungseisen Nicht erlaubt: Bitumen, Teer, asbesthaltige Abfälle, Mineralfaserabfällen, Styropor, Sonderabfälle wie zum Beispiel Altfarben/Altlacke |
Folien/Kunststoffe Folien/Kunststoffe sind Verpackungsmaterialien, PET-Flaschen und Kunststofffolien. Dazu zählen auch alle Kunststofffolien, die aus Um- und Transportverpackungen stammen und keinen „Grünen Punkt“ tragen. Diese Folien müssen sauber und möglichst ohne Aufkleber und Klebebänder sein. Erlaubt: Schrumpffolie, Luftpolsterfolien, Stretchfolien, Granulatsäcke, Verpackungen, PET-Flaschen, Kabel, Kleinmöbel (aus Kunststoff), Kunststofffolien, Rohre und Dichtungen Nicht erlaubt: Kunststoffrohre aus PVC, Lampenabdeckungen aus Kunststoff, verschmutzte Folien, Öle, Farben, Aufkleber und Klebebänder, Teppichgrundgewebe und Fußbodenbeläge |
Gartenabfälle Gartenabfälle sind organische Abfälle aller Art wie Kompost und Grünschnitt. Erlaubt: Baum-, Hecken – und Strauchschnitt, Laub und Pflanzenreste Nicht erlaubt: Restmüll aller Art wie zum Beispiel Verpackungen aus Kunststoff |
Holz Vollholz, Verschnitte, Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen oder aus industrieller Anwendung, die unterschiedlich zu entsorgen sind. |
Annahmeverzeichnis Schnellübersicht Materialbezeichnung ° Ziegel Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik Bauschutt Ziegel Mauerwerk Bauschutt mit hohem Feinanteil Bauschutt m. Erde Schornstein und Öfen nur Putz ° Beton Betonbruch < (60 x 80) Beton Übergröße Beton m. Bewehrung Beton Bitumen Beton mit Erde ° Gipskarton/Gasbeton Gipskarton Gasbeton ° Aushub Aushub sauber Aushub unrein ° Müll Bau- u. Abbruchabfälle ° Dachpappe (nur mit Analyse) ° Styropor ° Dämmwolle ° Holz Holz Bau- u. Abbruchholz Holz Palettenholz Holz AI – AIII Astholz Stammholz Wurzeln °Kompost Garten- u. Parkabfälle (Abrechnung nach m³) Grünschnitt ° Glas Fenster , Glasbausteine, Drahtglas ° Reifen große Reifen PKW-Reifen ohne Felgen PKW-Reifen mit Felgen |
Zertifikat
Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“
gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 08.07.2024
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