Akten- & Datenträgervernichtung
| Altakten (Ordner und Dokumente) und Datenträger (CD, USB, Festplatten) werden in unserer modernen Aktenvernichtungsanlage vernichtet. Aktenordner dürfen nicht als normales Altpapier entsorgt werden. Eine professionelle Aktenvernichtung schützt Ihre Daten nach BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Die Anlage ist als Fachbetrieb für Daten- und Aktenvernichtung gemäß den Anforderungen der DIN 66399 und gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zertifiziert. Neben der Sammlung in abschließbaren Alu-Behältern und Containern stellen wir die lückenlose Nachverfolgung der zu vernichtenden Datenträger bis zur vollständigen Vernichtung in der Vernichtungsanlage sicher. Datenträgervernichtung werden generell nach Schutzklasse 3 und mindestens nachfolgenden Sicherheitsstufen geleistet: |

| Kürzel der Datenträgerart: Jede Datenträgerart ist durch ein Kürzel beschrieben (PFOTHE), das der jeweiligen Sicherheitsstufe vorangestellt wird: P – Informationsdarstellung in Originalgröße: Papier, Film, Druckformen O – Informationsdarstellung auf optischen Datenträgern: CD, DVD T – Informationsdarstellung auf magnetischen Datenträgern: Disketten, ID-Karten, Magnetbandkassetten E – Informationsdarstellung auf elektronischen Datenträgern: Speicherstick, Chipkarte, Halbleiterfestplatten, mobile Kommunikationsmittel |
Zertifikat
Zertifikat zur Erstbehandlungsanlage nach § 21 (4) ElektroG
vom 13.06.2025

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